Leistungen für Unternehmer • Geschäftsführer
Der Handlungsrahmen für Unternehmen wird durch die geltenden Gesetze abgesteckt. Insbesondere im Arbeitsrecht müssen Unternehmen eine Vielzahl von Vorgaben beachten, welche eine Kenntnis der ausufernden Rechtssprechung notwendig macht. Dies gilt nicht nur im Umgang mit Arbeitnehmern, sondern gleichermaßen bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Aufsichtsbehörden.
Was ist arbeitsrechtlich zulässig und wie sollte es sinnvoll gestaltet werden ?
Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab und helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Umsetzung arbeitsrechtlich optimaler Einzelfalllösungen oder Strukturen – sowohl durch die Gestaltung von Arbeitsverträgen, als auch in Form der Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten.
Unsere Leistungen für Unternehmen:
- Vorbereitung und Durchführung von einzelnen personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen inkl. Betriebsratsanhörungen
- Vorbereitung, Planung und Umsetzung von betriebsändernden Maßnahmen wie z.B. Personalabbau, Outsourcing, Betriebsübergängen, Stilllegungen und Verlagerungen
- Vorbereitung von anzeigepflichtigen Entlassungen („Massenentlassungen“) inkl. Vertretung gegenüber der Agentur für Arbeit
- Vertretung gegenüber Integrationsämtern, Ämtern für Arbeitsschutz, Fürsorgestellen
- Begleitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitern mit Sonder(kündigungs)schutz
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
- Bundesweite Prozessführung
- Prüfung, Gestaltung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung von Vertragsstrafen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Allgemeine Verhandlungen mit Betriebsräten
- Im übrigen sind wir Ansprechpartner für sämtliche auftauchenden arbeitsrechtlichen Fragen im Personaleralltag in Form einer „ausgelagerten Rechtsabteilung“
Unsere Leistungen für Geschäftsführer:
- Gestaltung und Überprüfung von Dienstverträgen
- Fragen rund um Abberufung und Kündigung
- Beendigungsverhandlungen
- Bonus- und Prämienzahlungen, Zielvereinbarungen, Tantiemen
- Absicherung einer vormaligen Arbeitnehmerposition
- Prokuraerteilung
- Dienstwagennutzung
- Gestaltung von Wettbewerbsverboten
- Rückzahlungsvereinbarungen
- Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern
- Haftungsfragen des Geschäftsführers bei Insolvenz
Viele Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden nicht verloren, weil Arbeitsgerichte – wie teilweise behauptet wird – tendenziell arbeitnehmerfreundlich urteilen. Oftmals fehlt es schlicht an einer ausreichenden Dokumentation, um ein Verfahren für das Unternehmen zu entscheiden. Eine sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld einer jeden Maßnahme hilft damit letztlich Kosten zu sparen und vermeidet spätere unangenehme Überraschungen. Hierbei wollen wir Sie unterstützen !