Kompetenz
Kompetenz
und Unterstützung
Herzlich Willkommen
Herzlich Willkommen
auf unserer Internetseite!
Individuell
Individuell
für Sie
 
 
Kompetenz
Kompetenz
und Unterstützung
1
Herzlich Willkommen
Herzlich Willkommen
auf unserer Internetseite!
2
Individuell
Individuell
für Sie
3

Leiharbeitnehmer

Ar­beit­neh­merüber­las­sung ist das zeit­lich be­grenz­te Aus­lei­hen ei­nes Ar­beit­neh­mers zur Ar­beit in dem Be­trieb ei­nes an­de­ren Ar­beit­ge­bers, des "Ent­lei­hers". Statt von Ar­beit­neh­merüber­las­sung spricht man auch von Zeit­ar­beit oder von Leih­ar­beit.

Bei Ar­beit­neh­merüber­las­sung fal­len Ar­beits­ver­trag und Ar­beits­leis­tung aus­ein­an­der:

  • Der Arbeitsvertrag des Leih­ar­beit­neh­mers be­steht mit dem Ver­lei­her, der Zeit­ar­beits­fir­ma. Die Zeit­ar­beits­fir­ma ent­schei­det über Ver­trags­verlänge­run­gen, Abmahnungen, Kündigungen und Urlaubsgewährung, und sie be­zahlt den Leih­ar­beit­neh­mer
  • Die Ar­beits­leis­tung fin­det da­ge­gen beim Ent­lei­her statt, in des­sen Be­trieb der Leih­ar­beit­neh­mer zeit­lich be­grenzt ein­ge­glie­dert ist. Der Ent­lei­her er­teilt dem Leih­ar­beit­neh­mer Weisungen, über­wacht die Ar­beits­qua­lität und legt die tägliche Arbeitszeit und Pau­sen fest. 

Die Rech­te des Leih­ar­beit­neh­mers und die Pflich­ten des Ver­lei­hers und Ent­lei­hers sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ge­re­gelt. Die wich­tigs­ten Be­stim­mun­gen be­tref­fen

  • die Er­laub­nis­pflicht für ge­werb­li­che Ver­lei­her,
  • die zeit­li­che Be­gren­zung der Über­las­sung an ei­nen Ent­lei­her,
  • die fi­nan­zi­el­le Gleich­stel­lung mit ver­gleich­ba­ren Stamm­kräften im Ent­lei­her­be­trieb, von der nur zeit­lich be­grenzt und nur auf ta­rif­ver­trag­li­cher Grund­la­ge ab­ge­wi­chen wer­den kann, und
  • das Ent­ste­hen ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses zwi­schen Ent­lei­her und Leih­ar­beit­neh­mer, falls der Ver­lei­her kei­ne Über­las­sungs­er­laub­nis hat und/oder falls die Über­las­sungshöchst­dau­er über­schrit­ten wird.


Rechtsberatung

Rechtsanwalt 
Walter Kühnemund

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht 

Anschrift:
Lutherstrasse 1• 67059 Ludwigshafen
Haltestelle RNV: Haltestelle "Pfalzbau"

0621 52006 - 20
0621 52006 - 27
recht@kanzlei-kuehnemund.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.:  09:00 - 12:00 Uhr 
Mo. bis Fr.:  14:00 - 17:00 Uhr 

Telefonzeiten ohne Terminvereinbarung
Mo. bis Fr.:  09:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:00 Uhr 

Steuerrecht

Anschrift:
Pochelstrasse 15 • 67098 Bad Dürkheim 

06322 99 500 - 15
06322 99 500 - 19
steuer@kanzlei-kuehnemund.de

Telefonzeiten ohne Terminvereinbarung
Mo. bis Fr.:  09:00 - 12:00 Uhr