Mittlerweile wird in der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich fast jede dritte Ehe geschieden. Eine Tatsache, vor der man nicht die Augen verschließen darf.
Gerade aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets ist kompetente anwaltliche Hilfe in jeder Hinsicht unerlässlich.
Als Fachanwälte für Familienrecht übernehmen wir Ihre Vertretung in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Dies bezieht sich auf alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit:
Die Klärung von Unterhaltsangelegenheiten, Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung, die Regelung von Kindschaftssachen in Zusammenarbeit mit Gerichten und Jugendämtern, die Erarbeitung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen bilden den Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit.