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AÜG-Recht

In der heutigen Arbeitswelt hat die Arbeitnehmerüberlassung eine wichtige Rolle eingenommen. Grund hierfür ist, dass Unternehmen hierdurch ihr eigenes Kostenrisiko senken können und an Flexibilität gewinnen. Bei der Zeitarbeit verleiht ein Arbeitgeber, der Verleiher, seine Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen, den Entleiher. Der Leiharbeiter wird also im Betrieb des Entleihers tätig. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber als Verleiher bleibt aber weiterhin bestehen. Die Verleihung von Arbeitskräften ist im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) geregelt.

Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung ist die Verwendung speziell auf die Zeitarbeitsbranche abgestimmte Verträge, nämlich einerseits des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages und andererseits für die Zeitarbeitsbranche abgestimmte Arbeitsverträge und Dienstpläne.

Die Kanzlei Kühnemund hat sich auf den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert. In der Zusammenarbeit mit dem AÜG-Service, Annette Kühnemund, Pochelstrasse 15, 67098 Bad Dürkheim suchen wir für Sie nach individuellen Lösungen und bieten Ihnen auch Inhausschulungen an. 


 
 

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